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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von max. 15 kW (20 PS)
Die Klasse A1 umfasst die Klasse AM. (Link)
Führerscheinbesitzer der Klasse A1 dürfen seit 1. Oktober 2015 einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten. Der Anhänger darf nicht breiter als das Zugfahrzeug sein.