Klasse A1
Die Klasse A1 kann als eigener Führerschein oder als Ergänzung zum Führerschein B (Code 111) erworben werden.
Nachstehend ist der Zugang zum eigenen Führerschein beschrieben.
Informationen zum Code 111 finden Sie hier
Mindestalter für die Klasse A1
Die Ausbildung darf 6 Monate vor dem 16. Geburtstag begonnen werden.
Damit kann gleichzeitig auch die L17 Ausbildung begonnen werden.
Theorieausbildung
- 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F)
- 6 Lektionen Zusatzwissen für die Klasse A
Fahrausbildung Klasse A1
- 4 Lektionen Grundausbildung
- 10 Lektionen Ausfahrt
Theorieprüfung
- Mindestalter 15 1/2 Jahre
- Ärztliches Gutachten
- Abschluss der Theorieausbildung
- Grundwissen (entfällt bei Besitz der Klasse B und bei Besitz der Klasse F)
- Zusatzwissen „A“
Praxisprüfung
- Frühestens am 16. Geburtstag
- Nach bestandener Theorieprüfung
- Abschluss der Praxisausbildung
- Absolvierung eines Erste Hilfe Kurses
Ausstellung des (vorläufigen) Führerscheins:
- Nach bestandener Prüfung übergibt der Fahrprüfer / die Fahrprüferin
- Den vorläufigen Führerschein (hat die Fahrschule schon vorbereitet)
- Ein Kostenblatt mit Zahlschein für die Verfahrenskosten
- Bei eventuellen Auflagen: ein Merkblatt über die eingetragenen Codes
- Der vorläufige Führerschein muss bei Aushändigung sowohl von der Fahrprüferin/vom Fahrprüfer als auch von der Kandidatin/vom Kandidaten unterschrieben werden
- Der vorläufige Führerschein ist innerhalb Österreichs nur maximal vier Wochen gültig und es muss ein amtlicher Lichtbildausweis beim Fahren mitgeführt werden
- Bei rechtzeitiger Bezahlung der Verfahrenskosten wird der Scheckkartenführerschein direkt an die Wohnadresse zugestellt
- Der vorläufige Führerschein wird dann ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden
- Den Umfang der Lenkberechtigung finden Sie hier
Mehrphasenausbildung:
Innerhalb eines Jahres nach der Führerscheinausstellung sind zwei Module zu absolvieren:
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch zwei bis zwölf Monate nach der Führerscheinausstellung
- Perfektionsfahrt vier bis vierzehn Monate nach der Führerscheinausstellung und frühestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining
„Fahren lernen muss auch Spaß machen“
- Das ist unser Motto bei der Fahrausbildung. Ein abwechslungsreicher Unterricht mit Einsatz modernster Präsentationstechniken ist die Garantie für den guten Prüfungserfolg unserer Kunden
- Für das Lernen zu Hause sind USBs und TANs in der Fahrschule erhältlich!
- Du beginnst mit den Grundfahrübungen auf einem Übungsplatz
- P.S. Eine Theorie- oder Fahrlektion dauert 50 Minuten.